Allgemeine Geschäftsbedingungen
DigiTrends!
1. Geltungsbereich
1.1. Für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen DigiTrends! und dem Käufer gelten ausdrücklich
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der
Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Es gelten
ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als DigiTrends! ihnen
ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
2.1. Die im Internet
aufgeführten Produkte und Leistungen stellen kein DigiTrends! bindendes Angebot
dar; sie stellen eine Aufforderung an den Käufer dar, DigiTrends! ein
verbindliches Angebot zu unterbreiten.
2.2. Die Annahme des Kaufangebots erfolgte bei
Lieferung erst durch Zusendung und bei Selbstabholung erst durch Übergabe der
Ware. Etwaige zuvor zugesandte Informationen stellen nicht die Annahme des
Kaufangebots des Käufers dar, sondern haben lediglich unverbindlichen
Charakter.
3. Fälligkeit
und Zahlung
3.1. Die Bezahlung der Waren erfolgt bei
Lieferung nach Wahl des Käufers durch Nachnahme oder Vorauskasse. DigiTrends!
hat das Recht im Einzelfall eine dieser Zahlungsarten auszuschließen.
DigiTrends! und der Käufer können im Einzelfall eine
andere Zahlungsart vereinbaren
3.2. Bei Zahlung per Nachnahme ist die
Kaufpreiszahlung in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Die Übergabe der Ware
erfolgt Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung.
3.3. Bei Zahlungen per
Vorauskasse wird von DigiTrends! eine Vorauskasse-Rechnung erstellt. Diese
erhält der Käufer binnen 24 Stunden nach Auftragseingang per E-Mail zugesandt.
Erst bei Eingang des gesamten Rechnungsbetrages wird die Ware versandt.
4. Lieferung und Selbstabholung
4.1. Die Leistung erfolgt nach Vereinbarung durch
Lieferung der Ware an oder Selbstabholung der Ware durch den Käufer.
4.2. Die Lieferung erfolgt durch Versendung des
Kaufgegenstandes an die von dem Käufer mitgeteilte Adresse. Alle Angaben zu
Lieferzeiten sind unverbindlich.
4.3. Der Käufer trägt die
Kosten der Verpackung und der Versendung ab dem Ort der Niederlassung des
Verkäufers, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert
des Leistungsgegenstandes.
4.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem
Käufer zumutbar sind.
4.5. Ist der Käufer Unternehmer, so geht die
Gefahr über, sobald die Auslieferung an die Transportperson erfolgt ist.
5.
Eigentumsvorbehalt
5.1. Soweit der Kaufpreiszahlungsanspruch durch Vereinbarundg zwischen DigiTrends! und dem Käufer gestundet
wurde, bleibt der Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
DigiTrends!.
5.2.
Soweit der Käufer Unternehmer
ist, gilt zum Eigentumsvorbehalt folgendes:
5.2.1. Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von
DigiTrends! bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der
Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
5.2.2. Dem Käufer ist es gestattet, den Liefergegenstand
zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung und
Verbindung (im Folgenden zusammen: "Verarbeitung" und im Hinblick auf
den Liefergegenstand: "verarbeitet") erfolgt für DigiTrends!; der aus einer Verarbeitung entstehende Gegenstand wird
als "Neuware" bezeichnet. Der Käufer verwahrt die Neuware für
DigiTrends! mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Bei Verarbeitung mit anderen,
nicht DigiTrends! gehörenden Gegenständen steht DigiTrends! Miteigentum an der
Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des
verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum
Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Käufer Alleineigentum an der
Neuware erwirbt, sind sich DigiTrends! und der Käufer darüber einig, dass der
Käufer DigiTrends! Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des
verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum
Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.
5.2.3. Für den Fall der Veräußerung des
Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch
aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an DigiTrends! ab, ohne dass es noch
weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich
etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages,
der dem vom DigiTrends! in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes
entspricht. Der DigiTrends! abgetretene
Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
5.2.4. Verbindet der Käufer den Liefergegenstand oder
die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es
weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als
Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des
Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum
Zeitpunkt der Verbindung an DigiTrends! ab.
5.2.5. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung
der abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen
Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung
unverzüglich an DigiTrends! weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten
Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des
Auftraggebers, ist DigiTrends! berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers
zu widerrufen. Außerdem kann DigiTrends! nach vorheriger Androhung unter
Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die
abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der
Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Kunden verlangen.
5.2.6. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten
Interesses hat der Käufer DigiTrends! die zur Geltendmachung seiner Rechte
gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen
Unterlagen auszuhändigen.
5.2.7. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts
ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die
Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und
nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des
Liefergegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer auch
zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei
Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter
hat der Käufer den DigiTrends! unverzüglich zu benachrichtigen.
5.2.8. Soweit der realisierbare Wert aller
Sicherungsrechte, die DigiTrends! zustehen, die Höhe aller gesicherten
Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der DigiTrends! auf Wunsch des Auftraggebers
einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet,
dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der
Schätzwert sicherungsübereigneter Waren und abgetretener Forderungen 150% des
Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. DigiTrends! steht
die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
5.2.9. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist DigiTrends! auch ohne Fristsetzung berechtigt,
die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder
vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im
Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine
Rücktrittserklärung DigiTrends!, es sei denn, dies
wird ausdrücklich erklärt.
6. Gewährleistung
und Haftungsbeschränkungen
6.1. Geschäfte
mit Verbrauchern
6.1.1. Haftung
(ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit)
6.1.1.1. DigiTrends! haftet in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von DigiTrends! oder eines Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet
DigiTrends! nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes
übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz
1 oder 2 gegeben ist.
6.1.1.2.
Die Regelungen der Ziffer
6.1.1.1. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für
Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und
zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt
auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für
Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer 6.1.2., die Haftung für Unmöglichkeit
nach Ziffer 6.1.3.
6.1.1.3. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.1.2. Haftung
wegen Lieferverzögerung
DigiTrends! haftet bei
Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
von DigiTrends! oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei
Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den
Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
6.1.3. Haftung
bei Unmöglichkeit
Soweit die Lieferung unmöglich
ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen
zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf
Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen auf 20 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der
Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers
wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt
nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht
des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der
Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden.
6.1.4. Rücktrittsrecht
und Entscheidungspflicht
Der Käufer kann im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die
Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen
innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären,
ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der
Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den
gesetzlichen Bestimmungen.
6.1.5. Verjährungsverkürzung
6.1.5.1. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche
wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.
6.1.5.2. Die für Schadensersatzansprüche nach
Abs. 1 geltenden Verjährungsfristen gelten auch für
sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Käufer, unabhängig von deren
Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht
im Zusammenhang stehen.
6.1.5.3. Die
vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:
Die Verjährungsfristen
gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen
eines Mangels oder soweit DigiTrends! eine Garantie für die Beschaffenheit des
Liefergegenstandes übernommen hat.
Die Verjährungsfristen gelten
für Schadensersatzansprüche des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei
schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6.1.5.4. Die
Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der
Ablieferung.
6.1.5.5. Soweit in dieser Bestimmung von
Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen erfasst.
6.1.5.6. Soweit nicht ausdrücklich anderes
bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn,
die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
6.1.5.7. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.1.6. Zwei
Nachbesserungsversuche
Will der Käufer Schadensersatz
statt der Leistung verlangen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der
Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die
gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen
unberührt.
6.1.7. Vertraglich
vereinbarte Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
Der Käufer ist verpflichtet,
offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige
innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer
möglich zu beschreiben.
6.1.8. Lagergeld
Wird der Versand der Lieferungen
auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten
Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der
Anzeige der Versandbereitschaft des Käufers verzögert, kann der Käufer pauschal
für jeden Monat (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 1 % des Preises
des Liefergegenstandes berechnen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass
dem Käufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
DigiTrends! ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden
ist.
6.1.9. Erhöhte
Verzugszinsen
Im Falle des Zahlungsverzuges
ist DigiTrends! berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet,
dass der Schaden nicht höher als fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§
247 BGB) ist. DigiTrends! ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden,
als in Satz 1 bezeichnet, entstanden ist.
6.2. Geschäfte mit Unternehmern
Die Regelung 6.1.8. ist auch für Geschäfte von DigiTrends
mit Unternehmern anwendbar. Im Übrigen gilt folgendes:
6.2.1. Mängelbeseitigung/Neulieferung
Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitgung und Neulieferung steht in jedem Fall
DigiTrends! zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käufer das Recht
zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Anwendung
des § 478 As. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
Unberührt bleibt das Recht des Käufers, nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu
verlangen.
6.2.2. Zwei
Nachbesserungsversuche
Will der Käufer Schadensersatz
statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit
ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch
gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im
Übrigen unberührt.
6.2.3. Nacherfüllungsaufwendungen
Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen trifft der Käufer, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die
Lieferungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht
werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch.
6.2.4.
Haftungsausschluß
(ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit)
6.2.4.1. DigiTrends! haftet in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von DigiTrends oder eines Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet DigiTrends!
nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 aufgeführten
Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung von DigiTrends! ist auch in Fällen grober
Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn
nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
6.2.4.2. Die Regelungen der Ziffer 6.2.4.1.
gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben
der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten
aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den
Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt
sich jedoch nach Ziffer 6.2.5., die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer
6.2.6.
6.2.4.3. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.2.5. Haftung
wegen Lieferverzögerung
DigiTrends! haftet bei
Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
von DigiTrends! oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von DigiTrends! ist in Fällen grober
Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung von DigiTrends!
wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf
insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf insgesamt 5 %
des Wertes der Lieferung begrenzt; weitergehende Ansprüche des Käufers sind -
auch nach Ablauf einer gegenüber DigiTrends! gesetzten Frist zur Leistung -
ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der
Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht
verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen.
6.2.6. Haftung
bei Unmöglichkeit
DigiTrends! haftet bei
Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit von DigiTrends! oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von DigiTrends! ist in Fällen
grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung von DigiTrends!
wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
auf insgesamt 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche
des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Die
vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers
zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.2.7. Rücktrittsrechts
und Entscheidungspflicht
Der Käufer kann im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn DigiTrends die
Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch
bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Käufer hat sich bei
Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch
DigiTrends! zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag
zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
6.2.8. Verjährungsverkürzung
6.2.8.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und
Rechte wegen Mängeln der Lieferungen/Leistungen - gleich aus welchem
Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 479
Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers). Die im vorstehenden Satz 2
genannten Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.
6.2.8.2. Die Verjährungsfristen nach Ziffer
6.2.8.1. gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer,
die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage
des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen den Verkäufer
bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die
Verjährungsfrist des Satz 1 der Ziffer 6.2.8.1.
6.2.8.3. Die
Verjährungsfristen der Ziffern 6.2.8.1. und 6.2.8.2. gelten mit folgender
Maßgabe:
Die Verjährungsfristen gelten
generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels oder soweit der Käufer eine Garantie für die Beschaffenheit des
Liefergegenstandes übernommen hat.
Die Verjährungsfristen gelten
für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6.2.8.4. Die
Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung.
6.2.8.5. Soweit nicht ausdrücklich anderes
bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn,
die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
6.2.8.6. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.2.9. Erhöhte
Verzugszinsen
Im Falle des Zahlungsverzuges
ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Käufer ist der Nachweis
gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein
höherer Schaden entstanden ist.
6.2.10. Ausschluß aufwendungserhöhender
Vereinbarungen
Rückgriffsansprüche des Käufers
gegen den DigiTrends! gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur
insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen
Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
6.2.11. Untersuchungs-
und Rügeobliegenheit
Der Käufer ist verpflichtet,
offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige
innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer
möglich zu beschreiben. Für den Handelskauf gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
7. Datenschutz
Alle zur
Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in
maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die
Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im
Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung des
Kaufgegenstandes beauftragten Unternehmen weitergegeben.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den
Parteien gilt deutsches Recht ohne Verweisungsnormen des Internationalen
Privatrechts und unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
8.2. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer
Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden
Streitigkeiten der Geschäftssitz von DigiTrends!,
soweit nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.