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Conditions of Use

Allg Blanko

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

DigiTrends!

 

 

 

 

1.        Geltungsbereich

 

1.1.    Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen DigiTrends! und dem Käufer gelten ausdrücklich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

 

1.2.    Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als DigiTrends! ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

 

 

 

2.        Vertragsschluss     

 

2.1.    Die im Internet aufgeführten Produkte und Leistungen stellen kein DigiTrends! bindendes Angebot dar; sie stellen eine Aufforderung an den Käufer dar, DigiTrends! ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

 

2.2.   Die Annahme des Kaufangebots erfolgte bei Lieferung erst durch Zusendung und bei Selbstabholung erst durch Übergabe der Ware. Etwaige zuvor zugesandte Informationen stellen nicht die Annahme des Kaufangebots des Käufers dar, sondern haben lediglich unverbindlichen Charakter.

 

 

 

3.        Fälligkeit und Zahlung

 

3.1.    Die Bezahlung der Waren erfolgt bei Lieferung nach Wahl des Käufers durch Nachnahme oder Vorauskasse. DigiTrends! hat das Recht im Einzelfall eine dieser Zahlungsarten auszuschließen. DigiTrends! und der Käufer können im Einzelfall eine andere Zahlungsart vereinbaren

 

3.2.    Bei Zahlung per Nachnahme ist die Kaufpreiszahlung in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Die Übergabe der Ware erfolgt Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung.

 

3.3.    Bei Zahlungen per Vorauskasse wird von DigiTrends! eine Vorauskasse-Rechnung erstellt. Diese erhält der Käufer binnen 24 Stunden nach Auftragseingang per E-Mail zugesandt. Erst bei Eingang des gesamten Rechnungsbetrages wird die Ware versandt.

 

 

 

4.        Lieferung und Selbstabholung

 

4.1.    Die Leistung erfolgt nach Vereinbarung durch Lieferung der Ware an oder Selbstabholung der Ware durch den Käufer.

 

4.2.    Die Lieferung erfolgt durch Versendung des Kaufgegenstandes an die von dem Käufer mitgeteilte Adresse. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich.

 

4.3.    Der Käufer trägt die Kosten der Verpackung und der Versendung ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Leistungsgegenstandes.

 

4.4.    Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

 

4.5.    Ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr über, sobald die Auslieferung an die Transportperson erfolgt ist.

 

 

5.        Eigentumsvorbehalt

 

5.1.    Soweit der Kaufpreiszahlungsanspruch durch Vereinbarundg zwischen DigiTrends! und dem Käufer gestundet wurde, bleibt der Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DigiTrends!.

 

5.2.           Soweit der Käufer Unternehmer ist, gilt zum Eigentumsvorbehalt folgendes:

 

5.2.1.  Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von DigiTrends! bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

 

5.2.2.  Dem Käufer ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung und Verbindung (im Folgenden zusammen: "Verarbeitung" und im Hinblick auf den Liefergegenstand: "verarbeitet") erfolgt für DigiTrends!; der aus einer Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als "Neuware" bezeichnet. Der Käufer verwahrt die Neuware für DigiTrends! mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Bei Verarbeitung mit anderen, nicht DigiTrends! gehörenden Gegenständen steht DigiTrends! Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Käufer Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich DigiTrends! und der Käufer darüber einig, dass der Käufer DigiTrends! Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.

 

5.2.3. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an DigiTrends! ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom DigiTrends! in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der DigiTrends! abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

 

5.2.4.  Verbindet der Käufer den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an DigiTrends! ab.

 

5.2.5.  Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an DigiTrends! weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, ist DigiTrends! berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann DigiTrends! nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Kunden verlangen.

 

5.2.6.  Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer DigiTrends! die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

 

5.2.7.  Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer den DigiTrends! unverzüglich zu benachrichtigen.

 

5.2.8.  Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die DigiTrends! zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der DigiTrends! auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert sicherungsübereigneter Waren und abgetretener Forderungen 150% des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. DigiTrends! steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

 

5.2.9.  Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist DigiTrends! auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung DigiTrends!, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

 

 

6.        Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen

 

        

6.1.     Geschäfte mit Verbrauchern

 

 

6.1.1.             Haftung (ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit)

 

6.1.1.1.        DigiTrends! haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von DigiTrends! oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet DigiTrends! nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.

 

6.1.1.2.                     Die Regelungen der Ziffer 6.1.1.1. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer 6.1.2., die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer 6.1.3.

 

6.1.1.3.        Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

 

6.1.2.             Haftung wegen Lieferverzögerung

 

DigiTrends! haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von DigiTrends! oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

 

 

 

6.1.3.             Haftung bei Unmöglichkeit

 

Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 20 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

 

6.1.4.             Rücktrittsrecht und Entscheidungspflicht

 

Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

6.1.5.          Verjährungsverkürzung

 

6.1.5.1.        Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.

 

6.1.5.2.        Die für Schadensersatzansprüche nach Abs. 1 geltenden Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Käufer, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

 

6.1.5.3.        Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:

Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit DigiTrends! eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

6.1.5.4.        Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.

 

6.1.5.5.        Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.

 

6.1.5.6.        Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

 

6.1.5.7.        Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

 

6.1.6.             Zwei Nachbesserungsversuche

 

Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt.

 

 

6.1.7.             Vertraglich vereinbarte Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

 

Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben.

 

 

6.1.8.             Lagergeld

 

Wird der Versand der Lieferungen auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft des Käufers verzögert, kann der Käufer pauschal für jeden Monat (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 1 % des Preises des Liefergegenstandes berechnen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Käufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. DigiTrends! ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

 

 

6.1.9.             Erhöhte Verzugszinsen

 

Im Falle des Zahlungsverzuges ist DigiTrends! berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) ist. DigiTrends! ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden, als in Satz 1 bezeichnet, entstanden ist.

 

 

6.2.     Geschäfte mit Unternehmern

 

Die Regelung 6.1.8. ist auch für Geschäfte von DigiTrends mit Unternehmern anwendbar. Im Übrigen gilt folgendes:

 

 

6.2.1.             Mängelbeseitigung/Neulieferung

 

Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitgung und Neulieferung steht in jedem Fall DigiTrends! zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Anwendung des § 478 As. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt das Recht des Käufers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

 

6.2.2.             Zwei Nachbesserungsversuche

 

Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt.

 

 

6.2.3.             Nacherfüllungsaufwendungen

 

Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trifft der Käufer, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

 

6.2.4.             Haftungsausschluß (ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit)

 

6.2.4.1.        DigiTrends! haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von DigiTrends oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet DigiTrends! nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung von DigiTrends! ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

 

6.2.4.2.        Die Regelungen der Ziffer 6.2.4.1. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer 6.2.5., die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer 6.2.6.

 

6.2.4.3.        Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

 

6.2.5.             Haftung wegen Lieferverzögerung

 

DigiTrends! haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von DigiTrends! oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von DigiTrends! ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung von DigiTrends! wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf insgesamt 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt; weitergehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach Ablauf einer gegenüber DigiTrends! gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

 

6.2.6.             Haftung bei Unmöglichkeit

 

DigiTrends! haftet bei Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von DigiTrends! oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von DigiTrends! ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung von DigiTrends! wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

 

6.2.7.             Rücktrittsrechts und Entscheidungspflicht

 

Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn DigiTrends die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch DigiTrends! zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

 

 

6.2.8.             Verjährungsverkürzung

 

6.2.8.1.        Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen/Leistungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers). Die im vorstehenden Satz 2 genannten Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

 

6.2.8.2.        Die Verjährungsfristen nach Ziffer 6.2.8.1. gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen den Verkäufer bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Satz 1 der Ziffer 6.2.8.1.

 

6.2.8.3.        Die Verjährungsfristen der Ziffern 6.2.8.1. und 6.2.8.2. gelten mit folgender Maßgabe:

Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Käufer eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

6.2.8.4.        Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung.

 

6.2.8.5.        Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

 

6.2.8.6.        Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

 

6.2.9.             Erhöhte Verzugszinsen

 

Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

 

 

6.2.10.           Ausschluß aufwendungserhöhender Vereinbarungen

 

Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den DigiTrends! gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

 

 

6.2.11.           Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

 

Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben. Für den Handelskauf gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

7.        Datenschutz

Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung des Kaufgegenstandes beauftragten Unternehmen weitergegeben.

 

8.        Rechtswahl und Gerichtsstand

 

8.1.    Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht ohne Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

 

8.2.    Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von DigiTrends!, soweit nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.


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